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A L L G E M E I N E  G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Uwe Todtenhaupt erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Vertragspartner, daß ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Vertragspartner führen nicht zu deren Geltung, auch wenn Herr Uwe Todtenhaupt den Geschäftsbedingungen nicht widerspricht.

 

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung von Uwe Todtenhaupt.

 

2. Angebot und Vertragsschluß

Die Angebote von Uwe Todtenhaupt sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst dann rechtswirksam, wenn Herr Uwe Todtenhaupt schriftlich bestätigt oder ausgeliefert hat. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen.

 

3. Preise

Für Erzeugnisse, die von Uwe Todtenhaupt vertrieben werden, wird die am Tage der Lieferung gültige Preisliste zu Grunde gelegt. Die Preise verstehen ab Lager von Uwe Todtenhaupt. Versandkosten und die Versicherungskosten gemäß Ziffer 5 der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart. Für Aufträge unter 50,- € (außer Ersatzteil- und Nachlieferungen) werden Bearbeitungskosten von 10,- € berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preislisten von Uwe Todtenhaupt bilden kein Vertragsangebot. Die Lieferung bei einem Warenwert von unter 5.000,- € erfolgt mit einem Fracht- und Verpackungszuschlag von 6%, mindestens 50,- €. Bei einem Warenwert über 5.000,- € erfolgt sie ohne Frachtzuschlag frei Haus.

 

4. Lieferungsverpflichtung und Gefahrübergang

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten.  In diesen Fällen kann Herr Uwe Todtenhaupt wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager von Uwe Todtenhaupt bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendung mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Das gilt auch dann, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten durch von Uwe Todtenhaupt übernommen werden.

 

5. Versicherung

Herr Uwe Todtenhaupt versichert vorbehaltlich besonderer Angaben des Kunden sämtliche Lieferungen gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Transportschäden auf Kosten des Kunden. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die nach örtlichem Recht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch Transport entstandene Schäden regulieren zu können.

 

6. Zahlung

Rechnungen von Uwe Todtenhaupt sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Ein Skontoabzug auf verrechnete Gutschriftsbeträge ist nicht zulässig. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden berechnet. Vom Tage der Fälligkeit an ist Herr Uwe Todtenhaupt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug einer Rechnung werden alle sonstigen offenen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen die Forderungen von Uwe Todtenhaupt ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von Uwe Todtenhaupt gelieferten Waren bleiben Eigentum von Uwe Todtenhaupt bis zur Bezahlung der gesamten Forderung, insbesondere bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos und bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren erfolgreichen Einlösung. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer, sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Uwe Todtenhaupt auch auf diese neue Sache. Herr Uwe Todtenhaupt erwirbt daran Eigentum gemäß §§ 947, 948, 950 BGB. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verpfändet, sicherungshalber übereignet oder sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden. Herr Uwe Todtenhaupt ist von solchen Zugriffen Dritter unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen.

 

8. Gewährleistung und Schadenersatz

Herr Uwe Todtenhaupt gewährleistet, daß die gelieferten Waren frei von Fabrikations- oder Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum. Die Garantieleistung beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz von Erzeugnissen oder Teilen von solchen. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung zweimal fehlschlagen, so ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Wandlung (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Herrn Uwe Todtenhaupt als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

9. Reklamationen

Herr Uwe Todtenhaupt entscheidet über Art und Weise des Versands, es sei denn, der Auftraggeber gibt eine besondere Versandart vor. Abweichungen Zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch drei Arbeitstage nach Erhalt der Ware, an Uwe Todtenhaupt schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen bezüglich der Warenbeschaffenheit (Beschädigungen etc.) müssen unverzüglich erfolgen. Sie sind in jedem Falle verspätet, wenn sie nicht zehn Tage nach Erhalt der Ware oder wenn der Mangel erst später erkennbar ist zehn Tage nach der Entdeckung des Mangels Herrn Uwe Todtenhaupt schriftlich unter Angabe von Lieferschein-Nummer und Datum zugegangen sein.

 

10. Rücknahme

Außer den unter Ziffer 9 aufgeführten berechtigten Beanstandungen, dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung von Uwe Todtenhaupt zurückgesandt werden. Rechnungs-Nummer und Datum müssen angegeben sein. Sofern von Uwe Todtenhaupt eine Gutschrift erteilt, wird abhängig vom Zustand der Ware (neu, original verpackt, gebraucht), ein Abschlag in Höhe von mindestens 10% des Verkaufswertes, mindestens jedoch 20,- € und die geltende Mehrwertsteuer in Abzug gebracht. Die Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen. Rücknahme von Waren ist kein Rücktritt, sondern Leistung an Erfüllungs Statt des Kunden im Rahmen des Kaufvertrages. Herr Uwe Todtenhaupt liefert keine Waren auf Probe.

 

11. Datenschutz

Herr Uwe Todtenhaupt ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese  vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes  zu speichern und zu verarbeiten.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Höpfingen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht bzw. das Landgericht, soweit der Geschäftspartner Vollkaufmann ist. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Herrn Uwe Todtenhaupt und den Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen

 

Uwe Todtenhaupt, Höpfingen 01.01.2002

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